Die Entnahme von Blut, inklusive Nabelschnurblut, zur Gewinnung von hämatopoetischen Stammzellen fällt unter die Kontrolle von Transplantaten. Die zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Sektion Transplantation, Abteilung Biomedizin.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf den Internetseiten des BAG unter der Rubrik Transplantationsmedizin.