Advertising of medicinal products

Die werberechtlichen Bestimmungen sind in Art. 31 - 32 des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) und in der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV, SR 812.212.5) beschrieben.

Neben diesen gesetzlichen Anforderungen hat Swissmedic zu verschiedenen Themen der Begutachtungspraxis entsprechende Veröffentlichungen im Swissmedic Journal publiziert. Weitere Publikationen sind geplant und werden laufend ergänzt.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/en/home/humanarzneimittel/marktueberwachung/arzneimittelwerbung.html