Welche Regelung zu Organen, Geweben und Zellen bestehen in der Schweiz?
Der Bundesrat hat am 16. März 2007 das Transplantationsgesetz (TxG; SR 810.21)) vom 8. Oktober 2004 zusammen mit vier Ausführungsverordnungen auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Die Schweiz verfügt damit erstmals über eine umfassende Bundesregelung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin. Das Transplantationsgesetz und die Verordnungen regeln im Wesentlichen den Umgang mit menschlichen Organen, Geweben oder Zellen, die Zuteilung von menschlichen Organen, die Xenotransplantation, sowie die für den Vollzug geltenden Gebühren. Weitere Informationen finden sich auf dem umfassenden Internetportal des BAG unter http://www.transplantation.admin.ch.
Zuständig für den Vollzug dieser Bestimmungen ist das Bundesamt für Gesundheit. Anfragen, Meldungen bzw. Gesuche betreffend Regelungen für Organe, Gewebe und Zellen in der Schweiz, sofern diese nicht im Zusammenhang mit Transplantatprodukten stehen, sind daher grundsätzlich an die das BAG zu richten. Für Transplantatprodukte wird in Zukunft Swissmedic die zuständige Behörde in der Schweiz sein.