Die Sartan-Monographien der Europäischen Pharmakopöe (Ph. Eur.) wurden revidiert. Neu gelten strenge vorübergehende Limiten für Nitrosamin-Verunreinigungen. Die revidierten Monographien treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Kontrolle von Nitrosamin-Verunreinigungen in Sartanen – Revision von fünf Monographien der Europäischen Pharmakopöe
02.12.2019
Im April 2019 hat die Europäische Kommission eine rechtsverbindliche Entscheidung erlassen zu Arzneimitteln, welche Candesartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan oder Valsartan enthalten: Unternehmen müssen die Herstellungsverfahren überprüfen, um das Vorhandensein von Nitrosamin-Verunreinigungen zu verhindern.
Diese Entscheidung beruht auf der Erkenntnis, dass bei Angiotensin-II-Rezeptor Antagonisten (Sartanen), die eine Tetrazol-Gruppe aufweisen, das Risiko besteht, dass diese Nitrosamin-Verunreinigungen enthalten.
Die fünf von dieser Entscheidung betroffenen Sartane sind in der Ph. Eur. monographiert:
Candesartancilexetil (2573)
Irbesartan (2465)
Losartan-Kalium (2232)
Olmesartanmedoxomil (2600)
Valsartan (2423)
Diese Monographien wurden nun überarbeitet, um die Anforderungen der Ph. Eur.-Monographien an die Entscheidung der Europäischen Kommission anzugleichen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Der Abschnitt «Herstellung» wird ergänzt. Neu wird ein Hinweis aufgenommen, dass
N-Nitrosodimethylamin (NDMA) und N-Nitrosodiethylamin (NDEA) als mutmasslich krebserregend für den Menschen eingestuft werden. Aus diesem Grund müssen Hersteller gewährleisten, dass bei ihren Herstellungsverfahren keine solchen Verunreinigungen entstehen und entsprechende Kontrollstrategien entwickeln. Damit Hersteller ihren Herstellungsprozess entsprechend überprüfen und falls erforderlich anpassen können, haben sich die zuständigen Behörden darauf geeinigt, den Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren zu gewähren. Während dieser Übergangsfrist gelten strenge Grenzwerte für diese Verunreinigungen. - Eine entsprechende Prüfung auf Verunreinigung mit Nitrosaminen und festgelegte Grenzwerte werden neu in den Abschnitt «Prüfung auf Reinheit» aufgenommen.
Eine Anschlusslösung nach der Übergangsfrist ist in Vorbereitung.
Die Ph. Eur. wird von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam ins Deutsche übersetzt. Die fünf Sartan-Monographien wurden aufgrund der besonderen Bedeutung mit hoher Priorität übersetzt und stehen am Inkraftsetzungsdatum (1. Januar 2020) nicht nur in den Originalsprachen Englisch und Französisch, sondern auch auf Deutsch zur Verfügung. Die deutsche Übersetzung wird auf der Swissmedic-Website publiziert.
Mehr Informationen zur Europäischen Pharmakopöe finden Sie unter www.edqm.eu