Die illegale Einfuhr von Tierarzneimitteln und die Behandlung von Nutztieren mit diesen Arzneien kann auch die Gesundheit von Menschen gefährden. Darauf hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic aus aktuellem Anlass hingewiesen. Es bezieht sich damit auf ein Urteil gegen zwei Landwirte aus der Schweiz. Sie hatten illegale Tierarzneimittel aus Frankreich importiert und diese Produkte zur Behandlung von erkranktem Vieh eingesetzt. Dazu lag ihnen weder eine Bewilligung noch eine Verschreibung eines Tierarztes vor. Die Landwirte wurden des Verstosses gegen das Heilmittelgesetz (HMG) für schuldig befunden. Nach Auffassung des Gerichts hatten sie fahrlässig die Gesundheit von Personen gefährdet. In beiden Fällen wurde eine bedingte Geldstrafe und eine Busse ausgesprochen.
Die Anwendung von Tierarzneimitteln muss die Bestimmungen des Gesundheitsrechts erfüllen. Wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden, so Swissmedic, könne dies eine direkte und konkrete Gefährdung der Gesundheit von Menschen zur Folge haben. Dies gelte besonders beim Einsatz von Antibiotika und anderen Substanzen mit pharmazeutischer Wirkung wie Schmerzmittel oder Hormone, die nur durch einen Tierarzt verabreicht werden dürften. Nur sie könnten eine fundierte Diagnose stellen und die geeignete Behandlung festlegen.
In diesem Zusammenhang weist Swissmedic darauf hin, dass die Behandlung von Nutztieren in keinem Fall zu Rückständen von Arzneimitteln oder bakteriellen Verunreinigungen in Lebensmitteln führen darf. Auch deshalb sorgten spezifische Bestimmungen dafür, dass durch die tierärztliche Überwachung von Nutztieren und deren Behandlung die Lebensmittelsicherheit gewährleistet wird. Es dürften nur Arzneimittel angewendet werden, deren Wirkstoffe im Hinblick auf das Risiko von Rückständen in den Lebensmitteln geprüft wurden. Die Rückverfolgbarkeit aller Produkte in der Kette der Lebensmittelherstellung sei eine Grundvoraussetzung für die Lebensmittelsicherheit. Eine Folge dieses Grundsatzes ist laut Swissmedic das Verbot, Arzneimittel für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zum „privaten Gebrauch" einzuführen.
Der vor dem Schweizer Gericht verhandelte Fall stelle nur die Spitze des Eisbergs dar, so die Ansicht von Swissmedic. In vielen Fällen bleibt der Einsatz von Arzneimitteln, die illegal eingeführt wurden, unentdeckt. Aufgrund der konkreten Gesundheitsgefährdung der Verbraucher sei es jedoch von grosser Bedeutung, dass Landwirtschaftsbetriebe sich an die Bestimmungen des Heilmittelgesetzes halten und bei der Behandlung von Nutztieren ihren Tierarzt beiziehen und den Einsatz der Arzneimittel dokumentieren.
28.08.2009