Die Firma GlaxoSmithKline AG zieht die obenerwähnte Charge von Clamoxyl, Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung 2g vorsorglich bis auf Stufe Detailhandel vom Markt zurück. Der Grund für den Rückruf ist eine Reklamation aus dem Schweizer Markt, bei der nach dem Auflösen des Pulvers (Rekonstitution) ein Glassplitter in einer Durchstechflasche Clamoxyl 2g bemerkt worden war.
Der Rückruf erfolgt mittels Firmenschreiben an die mit dem Präparat belieferten Kunden.