Komplementär- und Phytoarzneimittel sind in der Schweiz sehr populär und weit verbreitet. Basierend auf den Rechtsgrundlagen für Heilmittel in der Schweiz, insbesondere der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (SR 812.212.24) können diese Arzneimittel vereinfacht zugelassen werden. Swissmedic stellt sicher, dass die grundlegenden Zulassungsanforderungen für diese Arzneimittel erfüllt werden.