Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden den Komplementärarzneimitteln zugeordnet und umfassen im Sinne des Kapitels 4 der KPAV, (SR 812.212.24) Arzneimittel mit und ohne Indikation, deren Wirkstoffe nach den homöopathischen, anthroposophischen und spagyrischen Herstellverfahren hergestellt werden und die zur Anwendung nach den Prinzipien der Homöopathie, Anthroposophie, Spagyrik oder dem biochemischen Therapiekonzept nach Dr. Schüssler (Schüsslertherapie/Schüsslersalze) bestimmt sind.
Bei Arzneimitteln mit Indikation werden die Anwendungsgebiete gemäss den Prinzipien der entsprechenden Therapierichtung festgelegt und genehmigt, während Arzneimittel ohne Indikation durch Fachpersonen der entsprechenden Therapierichtung individualtherapeutisch eingesetzt werden.
Für die Zulassung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln im Sinne des Kapitels 4 KPAV können je nach Vorgaben und zu erfüllenden Anforderungen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen: