Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Die Abteilung Tierarzneimittel ist zuständig für die Zulassung von Tierarzneimitteln.
Sie befasst sich mit der Qualität, der Sicherheit und Wirksamkeit von Tierarzneimitteln im Rahmen von Neuanmeldungen, Zulassungserweiterungen und Zulassungsänderungen.
Die Beurteilung der Zulassungsunterlagen zu Tierarzneimitteln wird in der Abteilung Tierarzneimittel durch interne, und auch durch externe Experten wie das VMEC sichergestellt.
Regulatorische Fragen und solche zur Versorgung mit Tierarzneimitteln koordiniert die Abteilung regelmässig im Rahmen des Roundtable mit der schweizerischen Tierarzneimittelindustrie, Vertretern der Tierärzteschaft oder schweizerischen Behörden wie dem Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV).
Der Austausch mit nationalen und internationalen Behörden zu Tierarzneimittel-spezifischen Fragestellungen ist wichtig und wird je nach Bedarf genutzt.
Die Abteilung Tierarzneimittel übernimmt des weiteren Überwachungsaufgaben im Bereich der Tierarzneimittel, bearbeitet Meldungen zu unerwünschten Wirkungen und äussert sich zu sicherheitsrelevanten Themen wie illegale Importe oder Abgrenzungsfragen.
Komplementär- und Phytoarzneimittel sind in der Schweiz sehr populär und weit verbreitet. Basierend auf den Rechtsgrundlagen für Heilmittel in der Schweiz, insbesondere der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (SR 812.212.24) können diese Arzneimittel vereinfacht zugelassen werden. Swissmedic stellt sicher, dass die grundlegenden Zulassungsanforderungen für diese Arzneimittel erfüllt werden.
Anders als Arzneimittel durchlaufen Medizinprodukte keine behördliche Zulassung. Der Schwerpunkt von Swissmedic im Bereich Medizinprodukte liegt somit in einer effizienten Marktüberwachung.
Swissmedic ist die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Institut gewährleistet, dass in der Schweiz nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel erhältlich sind – ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.
Das bisherige Formular Informationen bei Antrag Art. 13 HMG wird gesplittet in zwei Formulare – eines spezifisch für Tierarzneimittel und das andere für Humanarzneimittel
Massnahmen der Marktüberwachung aufgrund von Sicherheitssignalen oder Qualitätsmängeln beim Originalarzneimittel müssen auch für parallelimportierte Arzneimittel umgesetzt werden
Swissmedic, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Swiss Sport Integrity (SSI) haben einen Viertel von über tausend kontrollierten Postsendungen beschlagnahmt.
Stakeholder in der Schweiz können zum Entwurf der Guideline M15 «General Principles for Model-Informed Drug Development» bis zum 28. Februar 2025 Stellung nehmen