Wer kontrollierte Substanzen ein- oder ausführen will, braucht dazu eine Ein- oder Ausfuhr-bewilligung von Swissmedic. Über das System NDS-WEB können Gesuche elektronisch bei Swissmedic gestellt werden.
Nach erfolgter Einfuhr oder Ausfuhr ist der Bewilligungsinhaber verpflichtet den Eingang oder Ausgang der Ware innerhalb von 10 Arbeitstagen an Swissmedic zu melden.
Erst durch diese Meldung gilt eine Einfuhr oder Ausfuhr als getätigt. Diese Meldungen sind Teil der Bewilligung und erfolgen ebenfalls über das System NDS-WEB.