Mit Inkrafttreten des revidierten Heilmittelrechts am 1. Januar 2019 publiziert Swissmedic die zusammenfassenden Begutachtungsberichte «Swiss Public Assessment Report» (SwissPAR).
Ergänzend dazu publiziert Swissmedic eine Kurzfassung des SwissPAR, den Kurzbericht Arzneimittelzulassung. Er soll einem breiten Publikum die Zulassungsentscheide von Swissmedic nachvollziehbar transparent machen.
Der Kurzbericht Arzneimittelzulassung basiert auf dem Inhalt des publizierten SwissPAR und den verfügten Arzneimittelinformationstexten.
Die nachfolgende Auflistung beinhaltet auch Kurzberichte zu Arzneimittelzulassungen zu unterdessen nicht mehr zugelassenen Arzneimitteln. Diese Kurzberichte sind in der jeweiligen Beschreibung mit ‘nicht mehr zugelassen’ gekennzeichnet. Eine Übersicht zu den aktuell zugelassenen Arzneimitteln finden sie hier.
Der Kurzbericht Arzneimittelzulassung hiess bis zum 01.10.2024 Public Summary SwissPAR. Die früheren Berichte wurden nicht angepasst.