Risk Management (Signalmanagement, PSURs, RMPs/RMP summaries)
08.11.2023 – Aktualisierung der Wegleitung «RMP ICH E2E Informationen Einreichung HAM»
Aktualisierung der Wegleitung «RMP ICH E2E Informationen Einreichung HAM»
08.11.2023
Die Wegleitung «RMP ICH E2E Informationen Einreichung HAM» wurde umfassend überarbeitet. Die wichtigste Änderung betrifft die Vorlagepflicht für RMP, die neu bei Erstzulassungsgesuchen nur noch bei der Einreichung neuer aktiver Substanzen und deren Indikationserweiterungen greift.
Für bekannte Wirkstoffe ohne/mit Innovation sowie für Biosimilars besteht keine RMP Pflicht.
Weitere Anpassungen umfassen unter anderem Präzisierungen zur Einreichung von RMP-Updates sowie zur Umsetzung zusätzlicher Risikominimierungsmassnahmen.
Die Änderungen treten am 01.11.2023 in Kraft.
01.04.2022 - Aktualisierung der Wegleitung PSUR / PBRER Information Einreichung
Aktualisierung der Wegleitung PSUR / PBRER Information Einreichung
01.04.2022
Folgende Punkte wurden im Kapitel 5.2 ergänzt oder präzisiert:
- In der Regel erfolgt die PSUR Einreichung 1x pro Jahr als 12 Monatsbericht. Eine Anpassung des Einreichungsrhythmus (z.B. Einreichung alle 6 Monate, Einreichung alle 2 Jahre) ist möglich.
- Die Anpassung der Berichtsperiode erfolgt künftig mittels Mitteilung mit kurzer Begründung (kein Antrag wie bisher) durch die Zulassungsinhaberin an riskmanagement@swissmedic.ch
- Grundsätzlich gilt, dass pro Gesuch nur 1 PSUR/PBRER Dokument akzeptiert wird.
In Kap 5.4 wurden ausserdem Präzisierungen betreffend Einreichung von RMP Updates ergänzt.
Diese Wegleitung tritt am 01. April.2022 mit einer Übergangsfrist von 30 Tagen in Kraft.
21.01.2022 - Anpassung der Wegleitung «Arzneimittelsignale HAM»
Anpassung der Wegleitung «Arzneimittelsignale HAM»
21.01.2022
Neu wurden verkürzte Meldefristen bei Signalen ausländischer Behörden welche als «emerging safety issues» klassifizieren in Kapitel 7.1, aufgenommen.
Die Meldefrist für diese Signale (z.B. «EU referral procedures for safety reasons: urgent EU procedures») gilt eine Meldefrist von 5 bzw. 15 Tagen (Art. 62 Abs. 2 Bst. a VAM, Art. 62 Abs. 2 Bst. b VAM) für die Meldung der Eröffnung und des Abschlusses des Signals/Verfahrens.
In einem neuen Unterkapitel (7.1.1) werden Präzisierungen zur Umsetzung risikominimierender Massnahmen von Behördensignalen adressiert.
Die angepasste Wegleitung ist ab 01.02.2022 gültig.
20.01.2020 - Anpassungen im Formular «PSUR/ PBRER for human medicines HMV4»
Anpassungen im Formular «PSUR/ PBRER for human medicines HMV4»
20.01.2020
Das Formular «PSUR/ PBRER for human medicines HMV4» wurde überarbeitet.
Neu sind Angaben zur durch Swissmedic zuletzt genehmigten ICH E2E / RMP Dokumentation zu machen (siehe unter «Supplementary documents submitted»).
Zudem wurden redundante administrative Angaben des Formulars gestrichen.
19.12.2019 - Signale bei Humanarzneimitteln: Anpassung des Signalprozesses bei Änderung der Arzneimittelinformation als risikominimierende Massnahme per 1.01.2020
Signale bei Humanarzneimitteln: Anpassung des Signalprozesses bei Änderung der Arzneimittelinformation als risikominimierende Massnahme per 1.01.2020
19.12.2019
Neu wird bereits im Rahmen des Signalprozesses, nach erfolgter Signalevaluation, der definitive Textwortlaut für die Änderung der Arzneimittelinformation und/oder Packmittel verfügt. So kann die Zulassungsinhaberin nach der Signalverfügung die Änderung der Texte im Rahmen des C.I.1 a) Typ IAIN Gesuchs innerhalb von 30 Kalendertagen bei Swissmedic einreichen. Diese Änderungsgesuche dürfen allerdings nicht im Rahmen eines Mehrfachgesuches eingereicht werden.
Mit der Anpassung des Signalprozesses kann die Umsetzung der Änderung rascher erfolgen.
Der Prozess im Detail:
Ist im Rahmen der Signalevaluation durch Swissmedic eine Änderung der Arzneimittelinformation erforderlich, so wird der Textwortlaut der Änderung der Zulassungsinhaberin per Brief mitgeteilt.
Die Zulassungsinhaberin erhält die Gelegenheit, zu den Massnahmen und dem Textwortlaut der Änderung Stellung zu nehmen.
Sofern keine gegenteilige Mitteilung der Zulassungsinhaberin innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgt, wird vom Einverständnis der Zulassungsinhaberin ausgegangen und Swissmedic kann den Text verfügen und das Signal mit der Verfügung abschliessen.
Andernfalls wird Swissmedic die Antwort der Firma begutachten und mittels Vorbescheid das Ergebnis mitteilen.
Nach der Verfügung des Textwortlauts sind die angepassten Arzneimittelinformations- und/oder Packmitteltexte als Gesuch C.I.1 a) Typ IAIN einzureichen.
Bei umfangreichen und komplexen Änderungen kann Swissmedic den Wortlaut allgemein vorgeben. In diesem Fall soll die Zulassungsinhaberin den definitiven Text ggf. zusammen mit einer Stellungnahme einreichen. Nach Begutachtung des Textvorschlags, teilt Swissmedic der Zulassungsinhaberin den Begutachtungsentscheid inkl. allfälliger Textkorrekturen im Rahmen eines Vorbescheids mit.
Nach der Antwort der Zulassungsinhaberin auf den Vorbescheid wird der definitive Text verfügt. Anschliessend erfolgt die Gesuchseinreichung C.I.1 a) Typ IAIN) in der vorgegebenen Frist.
Die Wegleitung MU101_20_001d_WL Wegleitung Arzneimittelsignale HMV4 wird im Kapitel 11 entsprechend angepasst.
Der neue Signalprozess ist ab 1.01.2020 gültig.