Bitte beachten Sie, dass Dokumente zum Zeitpunkt ihrer Publikation dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Nach deren Aufschaltung unter «Aktuell» sowie unter «Mitteilungen» zu bestimmten Themen der Komplementär- und Phytoarzneimittel werden diese nach gegebener Zeit ins Archiv verschoben, um dort als Informationssammlung weiterhin zur Verfügung zu stehen. Dokumente im Archiv werden nicht aktualisiert.
Massgebend sind die aktuelle Gesetzgebung sowie der gegenwärtige Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse.
Die Listen mit den betroffenen Arzneimitteln wurden aktualisiert. Die Listen und die Informationen dazu sind auf der Homepage unter Asiatische Arzneimittel aufgeführt.
Die seit dem 01.01.2019 in Kraft getretenen Anforderungen an die Deklaration von Wirkstoffen und pharmazeutischen Hilfsstoffen von Humanarzneimitteln (Volldeklaration) gelten auch für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne Indikation.