Alle Inland-Lieferungen von kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a, b und d sind gemäss Betäubungsmittelkontrollverordnung BetmKV SR 812.121.1 Art. 60 von Personen und Unternehmen mit einer Bewilligung einer Bundesbehörde dem Institut zu melden. Die Meldungen können über das System MESA elektronisch erfasst werden. MESA ist als WEB-Applikation aufgebaut und ermöglicht den Meldepflichtigen, die gelieferten Präparate oder Wirkstoffe und deren Menge direkt in die Datenbank einzutragen, entweder durch Erfassung der Substanz/des Präparates in der Meldemaske (Bildschirmmaske) oder durch Hochladen eines Meldungsfiles.
Swissmedic stellt den zuständigen kantonalen Behörden diese Daten gemäss Art. 61 Abs. 3 BetmKV zur Verfügung.