Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sie ist dem Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG).
Swissmedic nahm ihren Betrieb mit Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes am 1. Januar 2002 auf. Das Institut entstand aus dem Zusammenschluss der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel und der Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für Gesundheit.
Swissmedic finanziert sich durch Gebühren, Abgeltungen des Bundes für gemeinwirtschaftliche Leistungen und durch Leistungen für Dritte. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden in einem Leistungsauftrag des Bundesrates und in einer jährlichen Leistungsvereinbarung mit dem Eidgenössischen Departement des Innern beschrieben. Im Sinne einer effizienten Kontrolltätigkeit orientiert sich die Führungsarbeit an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.