Pharmacovigilance

Trotz der heute sehr weitreichenden Untersuchungen, die ein Arzneimittel vor der Zulassung durchlaufen muss, können namentlich seltene Risiken erst nach der Markteinführung im Rahmen der breiteren Anwendung und beim alltäglichen Gebrauch erkannt werden. Die Erfassung anhand von Spontanmeldungen ist nach wie vor das beste Instrument, um derartige Probleme frühzeitig festzustellen.

Seit dem 01. Januar 2021 sollen medizinische Fachpersonen unerwünschte Arzneimittelwirkungen direkt an Swissmedic melden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ab dem 01. Juli 2021 werden von Zulassungsinhaberinnen nur noch elektronische Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen entweder über eine Gateway Anbindung oder über das ElViS-Portal (Elektronisches Vigilance System) akzeptiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie finden im Folgenden sämtliche wichtigen Informationen rund um die Meldung unerwünschter Wirkungen von Arzneimitteln: