Gateway zum elektronischen Austausch von Einzelfallmeldungen – Aufschaltung weiterer Firmen
Seit Dezember 2012 steht für den Austausch von Einzelfallmeldungen (Individual Case Safety Reports, ICSRs) eine Gateway Lösung zur Verfügung.
Damit ist Swissmedic ebenso wie die European Medicines Agency (EMA) und andere Heilmittelbehörden in der Lage, Meldungen vermuteter unerwünschter Wirkungen von Arzneimitteln (Individual Case Safety Reports, ICSR) elektronisch zu senden und zu empfangen und diese direkt in einer Datenbank verfügbar zu machen. Nicht über den Gateway übermittelt werden ICSR aus Swissmedic-notifizierten klinischen Studien.
Die Gateway-Lösung dient primär der Qualitäts- und Effizienzsteigerung. Ausserdem stellt die Gateway-Lösung über sogenannte « Ack-log» (automatische Sende- und Empfangsbestätigung) die lückenlose Nachverfolgbarkeit einer Meldung sicher.
Im Rahmen eines effizienteren Austauschs von ICSRs wird aktuell eine zunehmende Anzahl von pharmazeutischen Firmen auf die Gateway-Lösung migriert. Ziel von Swissmedic ist es, den Austausch von ICSRs prioritär über das B2B Gateway im E2B(R3) Format abzuwickeln. Firmen mit geringen Zahlen von ICSRs bzw. ohne eigenes Datenbanksystem können zunächst weiterhin ElViS (ausschliesslich im Format E2B(R2)) für die Übermittlung nutzen.
Für Firmen, die an der Gateway-Lösung interessiert sind, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Firma verpflichtet sich, externe Kosten von CHF 10'000 für die Aufschaltung zu bezahlen. Eine Jahresgebühr für die Nutzung ist nicht vorgesehen.
- Die Firma verpflichtet sich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, welche die Integration des Gateways innert rund 3 Monaten ermöglichen. Dazu gehört die Benennung einer für die Koordination verantwortlichen Person.
- Die Firma ist in der Lage, ICSR elektronisch über die Protokolle AS2 oder AS1 auszutauschen.
Firmen, die an der Gateway-Lösung interessiert sind und die erwähnten Bedingungen erfüllen, werden gebeten, einen Letter of Intent an pvgateway@swissmedic.ch zu senden. Nach der Prüfung der eingegangenen Absichtserklärungen wird Swissmedic die Firmen für die nähere Planung kontaktieren.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei relevanten Änderungen oder Anpassungen am Gateway-Zugang, aufgrund des technischen und administrativen Aufwands bei Swissmedic erneut Kosten anfallen können, die der jeweiligen Zulassungsinhaberin in Rechnung gestellt werden.