Meldung/Übermittlung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen durch pharmazeutische Unternehmen

Zulassunginhaberinnen (Marketing Authorisation Holder MAH) haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen an Swissmedic zu übermitteln:

  1. Elektronische Meldungen über das ElViS-Portal (Elektronisches Vigilance System)
    Übermittlung der Meldungen über ein webbasiertes Online-Tool
  2. Gateway zum elektronischen Austausch von Einzelfallmeldungen.
    Die Meldungen werden direkt in die Datenbank der Swissmedic übertragen.

Für beide Möglichkeiten sind Registrierungsprozesse erforderlich. Es ist zu beachten, dass Swissmedic seit dem 01.07.2021 nur noch elektronische Meldungen entweder über ElViS oder eine Gateway-Anbindung akzeptieren wird.

Im Unterschied zum Gateway ist der Austausch von Meldungen über ElViS nur im Format E2B(R2) möglich. Seit dem 3. Quartal 2024 werden MAH, welche Meldungen mit Swissmedic über das Gateway austauschen, vom alten Format E2B(R2) schrittweise auf das neue Format E2B(R3) umgestellt.

Ausnahme: Zulassunginhaberinnen (MAH) mit Sitz ausserhalb der Schweiz

Ausnahmen von der o. g. Reglung gelten nur für Firmen ohne Sitz in der Schweiz, mit denen keine vertragliche Vereinbarung über eine elektronische Übermittlung von Meldungen via ElViS oder Gateway möglich ist. Nur in diesen Ausnahmefällen verwenden Sie für die Meldung bitte

  • einen CIOMS-Bogen
  • und das untenstehende Begleitformular.
 

Zusätzliche Dokumente

Letzte Änderung 01.10.2024

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