Gewisse Länder anerkennen die Europäische CE-Konformitätskennzeichnung für Medizinprodukte nicht und verlangen für Import, Zulassung und Vertrieb in Ihrem Land ein Exportzertifikat oder eine Bestätigung, welche durch die am Sitz des Exportunternehmens zuständige Behörde auszustellen sind.
Swissmedic stellt dem Hersteller oder dem Bevollmächtigten mit Sitz in der Schweiz gegen Beibringung entsprechender Nachweise entsprechende Exportzertifikate und Bestätigungen für die Ausfuhr von Medizinprodukten in Drittstaaten aus.
Exportzertifikate (Free Sales Certificates, FSC), bestätigen die formale Konformität der jeweiligen Medizinprodukte zu den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz und damit ihre grundsätzliche Verkehrsfähigkeit zum Zeitpunkt des Ausstellens.
Sonstige Bestätigungen informieren ausländischen Behörden über einen spezifischen Sachverhalt in Zusammenhang mit Medizinprodukten.