Registrierung Wirtschaftsakteure (CHRN)

Wirtschaftsakteure müssen sich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem ersten Inverkehrbringen eines Produkts in der Schweiz bei Swissmedic registrieren (gemäss Art. 55 MepV bzw. Art. 48 IvDV).

Anträge zur Registrierung und zur Änderung der CHRN, sowie Meldungen von Mandaten, erfolgen seit dem 06. August 2024 über swissdamed.

Bei der Einreichung eines solchen Antrags muss ein Nachweis über den Sitz in der Schweiz beigefügt werden (Handelsregisterauszug bzw. Niederlassungsausweis).

Was gilt für bereits registrierte Akteure?

Wirtschaftsakteure, die sich vor der Bereitstellung von swissdamed bereits bei Swissmedic registriert hatten, wurden via die angegebene Kontaktperson über das weitere Vorgehen informiert.

CHRN (Swiss single registration number)

Gestützt auf die Medizinprodukteverordnung (MepV; SR 812.213) und die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV; SR 812.219) teilt Swissmedic auf Antrag des betroffenen Wirtschaftsakteurs eine einmalige schweizerische Registrierungsnummer (CHRN) zu, welche eine eindeutige Identifizierung ermöglicht.

Die CHRN setzt sich aus der Abkürzung «CHRN», der Abkürzung für die beantragte Rolle und einer achtstelligen Ziffernfolge zusammen (Beispiel: CHRN-MF-23456789), wie in der folgenden Abbildung erläutert:

CHRN Mind Map

Wer ist betroffen?

Die CHRN wird an Schweizer Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure sowie an Hersteller von Systemen und Behandlungseinheiten vergeben.

Fragen und Antworten

Bei der Swissmedic registrierte Wirtschaftsakteure aus der Schweiz und Liechtenstein  

In swissdamed sind alle bei der Swissmedic registrierten in der Schweiz oder Liechtenstein ansässigen Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte zu finden.