Die Art der Durchführung eines Chargenrückrufs (Dringlichkeit, Rückruftiefe, Informationskanäle) richtet sich nach dem Risikopotential des festgestellten Qualitätsmangels.
In Übereinstimmung mit der Europäischen Union werden die Qualitätsmängel wie folgt klassifiziert:
- Klasse 1
Mangel, der potentiell lebensbedrohlich ist oder die Gesundheit gefährden kann - Klasse 2
Mangel, der Erkrankungen auslösen oder zu Fehlbehandlung führen kann, aber kein Klasse 1 Mangel ist - Klasse 3
Mangel, von dem keine ernsthafte Bedrohung der Gesundheit zu erwarten ist.