An die Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln und Transplantatprodukten
Eingabefrist: 24. Januar 2025
06.12.2024
Gemäss Artikel 1 der Verordnung über die Aufsichtsabgabe an das Schweizerische Heilmittel-institut vom 21. September 2018 (Heilmittel-Aufsichtsabgabeverordnung; SR 812.214.6) erhebt die Swissmedic jährlich eine Aufsichtsabgabe, welche sich nach dem Fabrikabgabepreis der in der Schweiz verkauften zugelassenen Arzneimittel und Transplantatprodukte bemisst. Der Abgabesatz beträgt 6.5 Promille des Fabrikabgabepreises, die Berechnung der Abgabe stützt sich auf die Selbstdeklaration.
Vorgehen
Wir bitten Sie, im beiliegenden Selbstdeklarationsformular den Gesamtumsatz des Jahres 2024 der von Ihnen verkauften Arzneimittel und Transplantatprodukte zu Fabrikabgabepreisen einzutragen sowie anzugeben, ob Sie Belege oder eine Revisionsbestätigung einreichen.
Eine Selbstdeklaration ist auch bei Verkäufen Null im Jahr 2024 einzureichen.
Belege / Revisionsbestätigung
Je nach Betrag der letztjährigen Abgabe sind folgende Belege erforderlich:
- Zulassungsinhaberinnen, welche im Jahr 2023 aufgrund der Selbstdeklaration weniger als CHF 90'000 zu entrichten hatten:
Belege, anhand welcher die Richtigkeit der gemachten Angaben nachvollzogen werden können, z.B. Auszug aus Ihrem System, auf welchem Ihr Gesamtumsatz ersichtlich ist (Umsatzstatistik).
- Zulassungsinhaberinnen, welche im Jahr 2023 aufgrund der Selbstdeklaration mehr als CHF 90'000 zu entrichten hatten: Bestätigung der Angaben durch die Revisionsstelle.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Revisionsstelle bestätigt, dass der deklarierte Gesamtumsatz zu Fabrikabgabepreisen mit den Verkaufsstatistiken übereinstimmt sowie keine Differenzen festgestellt und Stichproben durchgeführt wurden.
Damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, kann die Kontrolle der Selbstdeklaration durch Ihre Revisionsstelle im Rahmen der Revision Ihres Jahresabschlusses durchgeführt werden.
Orphan Drug, MUMS und Tierarzneimittel-Impfstoffe
Bitte beachten Sie, dass auch auf Arzneimitteln mit Orphan Drug oder MUMS Status sowie auf Tierarzneimittel-Impfstoffen eine Aufsichtsabgabe zu entrichten ist.
Hinweis zu den Akontorechnungen
Nach Artikel 5 Absatz 3 der Heilmittel-Aufsichtsabgabeverordnung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Umsatz quartalsweise zu melden (analog zur Mehrwertsteuerabrechnung). In diesem Fall erstellt Swissmedic vier Rechnungen auf der Basis Ihrer effektiven Quartalszahlen. Falls Sie quartalsweise Akontorechnungen wünschen, nehmen Sie bitte bis spätestens Ende Februar 2025 entweder per Mail oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Besten Dank.
Rechtsgültige Unterschrift und Eingabefrist
Die Selbstdeklaration ist von einer ermächtigten bzw. im Handelsregister eingetragenen Person zu unterzeichnen. Das rechtsgültig unterzeichnete Formular mit Angabe des Gesamtumsatzes ist zwingend bis spätestens am 24. Januar 2025 im PDF-Format per E-Mail an die folgende Adresse zu senden:
Bitte informieren Sie uns, falls Sie die Revisionsbestätigung nach dem Eingabetermin
(24. Januar 2025) nachreichen (inkl. Terminangabe).
Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Selbstdeklaration stellen wir Ihnen den definitiven Betrag in Rechnung.
Bei Fragen oder Unsicherheiten bitten wir Sie, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit.
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