Abgrenzungsfragen

Der Zuständigkeitsbereich der Swissmedic grenzt in verschiedenen Gebieten eng an die Kompetenzbereiche anderer Behörden oder Vollzugsstellen. Swissmedic ist als Vollzugsbehörde der Heilmittelgesetzgebung zuständig für die Heilmittelsicherheit - im Speziellen für Marktzutritt, Marktüberwachung sowie Bewilligungen im Bereich von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Bestimmte Produkte liegen im Grenzbereich zweier Produktkategorien und deren Einstufung ist immer eine Fall-zu-Fall-Betrachtung. Sie müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden (Betrachtung des Verwendungszwecks und der Zusammensetzung).

Entsprechende Abgrenzungsfragen werden sowohl im Human- wie auch im Veterinärbereich bearbeitet und betreffen die Klärung der Zuständigkeit in den folgenden Bereichen: