Der Zuständigkeitsbereich der Swissmedic grenzt in verschiedenen Gebieten eng an die Kompetenzbereiche anderer Behörden oder Vollzugsstellen. Swissmedic ist als Vollzugsbehörde der Heilmittelgesetzgebung zuständig für die Heilmittelsicherheit - im Speziellen für Marktzutritt, Marktüberwachung sowie Bewilligungen im Bereich von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Bestimmte Produkte liegen im Grenzbereich zweier Produktkategorien und deren Einstufung ist immer eine Fall-zu-Fall-Betrachtung. Sie müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden (Betrachtung des Verwendungszwecks und der Zusammensetzung).
Entsprechende Abgrenzungsfragen werden sowohl im Human- wie auch im Veterinärbereich bearbeitet und betreffen die Klärung der Zuständigkeit in den folgenden Bereichen:
- Arzneimittel und Medizinprodukte (Zuständigkeit Swissmedic,
www.swissmedic.ch) - Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Kosmetika (Zuständigkeit Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – BLV oder Kantonschemiker,
www.blv.admin.ch bzw. www.kantonschemiker.ch) - Biozide (Zuständigkeit Bundesamt für Gesundheit – BAG,
www.bag.admin.ch) - Chemikalien (Zuständigkeit Bundesamt für Gesundheit – BAG oder Kantonschemiker,
www.bag.admin.ch bzw. www.kantonschemiker.ch) - Futtermittel und Produktionsmittel (Zuständigkeit Bundesamt für Landwirtschaft – BLW,
www.blw.admin.ch)