Ein behördenübergreifendes Fachgremium mit Expertinnen und Experten von Swissmedic, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, dem Bundesamt für Gesundheit BAG sowie der Kantonsapothekervereinigung (KAV) und des Verbands Schweizer Kantonschemiker (VKCS), trifft sich regelmässig zur Diskussion von Abgrenzungs- und damit Zuständigkeitsfragen.
Das Fachgremium behandelt Abgrenzungsfragen basierend auf folgenden Rechtsnormen:
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21)
- Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG; SR 817.0)
- Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG; SR 813.1)
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121)
- Tabakverordnung (TabV, SR 817.06). Zukünftig Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG)
Die Treffen gewährleisten bei Fragen zur Abgrenzung von Produkten und/oder Stoffen eine Abstimmung unter Fachexperten und ermöglichen damit die Klärung der Vollzugszuständigkeit und ein einheitliches Vorgehen. Die bereits seit längerem etablierte behördenübergreifende Zusammenarbeit dieses Fachgremiums für Abgrenzungsfragen wurde neu mit Terms of Reference (ToR) konkretisiert und festgelegt, dass Swissmedic ab 2023 die Leitung übernimmt.
Merkblätter zu speziellen Themen rund um Abgrenzungsfragen sowie für Marktakteure relevante Empfehlungen und Einstufungen, die aus den Beurteilungen des Gremiums resultieren und das rechtskonforme Inverkehrbringen von Produkten unterstützen, werden in geeigneter Form publiziert: