Swissmedic hat vom Gesetzgeber den Auftrag, das Heilmittelgesetz und dazugehörende Verordnungen in der Schweiz umzusetzen. Dazu gehört die Arzneimittel-Werbeverordnung, die für Medienschaffende bei der Berichterstattung über Medikamente relevant ist.
Bei vermuteten Verstössen gegen die Arzneimittel-Werbeverordnung hat Swissmedic die Pflicht, Massnahmen einzuleiten
16.01.2025
Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten steht für Swissmedic bei der Überprüfung der Berichterstattung in Medien und Werbung im Vordergrund. Swissmedic überprüft sie deshalb regelmässig. Dazu gehören Print-, elektronische (Radio und TV) und Onlinemedien sowie auch Social Media-Plattformen. Swissmedic analysiert, ob Berichterstattung und Werbung keine falschen Versprechungen hinsichtlich Wirksamkeit oder Sicherheit machen, wissenschaftlich fundiert sind und nicht zu übermässiger Einnahme von Arzneimitteln verleiten oder falsche Sicherheit suggerieren.
Gemäss der Arzneimittel-Werbeverordnung sind Informationen allgemeiner Art über die Gesundheit oder Krankheiten erlaubt, sofern sie sich weder direkt noch indirekt auf Arzneimittel beziehen. Arzneimittel bei Themen von allgemeinem Interesse zu erwähnen ist jedoch möglich, wenn die folgenden drei Bedingungen respektiert werden:
- Nach der Anforderung der Vollständigkeit sind alle Therapiemöglichkeiten zu erwähnen, auch nicht medikamentöse.
- Weiter ist darauf zu achten, dass ausgewogen informiert wird, wobei keine der erwähnten Therapiemöglichkeiten in ein besonderes Licht gerückt oder als den anderen überlegen dargestellt werden darf.
- Abschliessend muss die Information sachlich sein und es müssen nebst den positiven auch die negativen Eigenschaften der Therapiemöglichkeiten offengelegt werden.
Für einen werbenden Charakter – und damit einen Verstoss gegen die Arzneimittel-Werbeverordnung – spricht, wenn einzelne Medikamente herausgehoben und ihre Vorzüge in ein besonderes Licht gerückt werden. So sind zum Beispiel Erfahrungs- oder Erfolgsberichte von Patienten und Patientinnen, Preisvergleiche und Empfehlungen Werbung.
In verschiedenen Medien wurde behauptet, Swissmedic unterbinde «fast jede Berichterstattung zu Abnehmspritzen». Diese Aussage ist falsch, finden sich doch allein unter dem Stichwort «Abnehmspritzen» in der Schweizerischen Mediendatenbank im Jahr 2024 rund 1'350 Publikationen zu diesem Thema. Nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für andere Produktkategorien (Alkohol, Tabakwaren) gibt es werberechtliche Vorgaben, die auch in redaktionellen Beiträgen einzuhalten sind. Zurzeit gibt es vier laufende Verfahren zwischen Swissmedic und Medienverlagen. In einem Fall hat das Bundesverwaltungsgericht die Beanstandung von Swissmedic gestützt.
Bei Werbemassnahmen hat Swissmedic im Jahr 2023 80 Fälle bearbeitet. In 27 Fällen mussten Verwaltungsverfahren eröffnet werden, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. In fünf Fällen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. In 36 Fällen wurden die Zulassungsinhaberinnen auf den Werbeverstoss aufmerksam gemacht, in den übrigen 12 Fällen wurden entweder keine Verstösse festgestellt oder Swissmedic war nicht zuständig für den Vollzug.
Gesetzliche Möglichkeiten bei Verstössen gegen die Arzneimittel-Werbeverordnung
Swissmedic ist einerseits aktiv und untersucht Berichterstattung und Werbung auf mögliche Verstösse. Andererseits erhält Swissmedic auch Hinweise von Dritten. Bei belegten Verstössen kann Swissmedic basierend auf den Vorgaben des Gesetzgebers unter anderem folgende Massnahmen anordnen:
- Verwaltungsmassnahmen: Einstellung von irreführender Werbung, Entfernung oder Anpassung von Werbeartikeln, Verbot von Werbeaussagen oder Elementen von Werbemassnahmen
- Verwarnungen
- Bussen
- Rückruf von Produkten
- Strafrechtlichen Massnahmen
Gesetz und Verordnungen wollen den Schutz der Patientinnen und Patienten
Proaktiv informiert Swissmedic mit Publikationen, Merkblättern und Referaten interessierte Kreise über die geltenden Vorgaben der Arzneimittelwerbung. Mit der Kontrolle der Berichterstattung in Medien und Werbung durch Swissmedic will der Gesetzgeber die Patientinnen und Patienten in der Schweiz schützen sowie Transparenz und sachliche Information sicherstellen. Durch die konsequente Überwachung trägt Swissmedic dazu bei, das Vertrauen in die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln zu stärken.