Einreise in die Schweiz mit Medikamenten

Verschiedene Regelungen für verschiedene Kategorien

Je nachdem, ob ein Produkt als «normales» Arzneimittel, als betäubungsmittelhaltiges Arzneimittel oder als Doping klassifiziert ist, gelten verschiedene Regelungen.

Die Fachperson, von der Sie die Medikamente erhalten haben, kann Ihnen helfen zu bestimmen, um welche Kategorie es sich bei Ihrem Produkt handelt. Beachten Sie, dass auch gewisse Schlafmittel und starke Schmerzmittel als Betäubungsmittel klassifiziert sind.

Die Regelungen gelten sowohl für Human- als auch für Tierarzneimittel.

Doping

Arzneimittel können als Doping klassifiziert sein, wenn sie beispielsweise Testosteron oder Insulin enthalten.

Bitte wenden Sie sich direkt an Swiss Sport Integrity, wenn Sie Arzneimittel, die als Doping klassifiziert sind, in die Schweiz einführen möchten:

«Normale» Arzneimittel

Privatpersonen dürfen für ihren eigenen Bedarf Arzneimittel, die keine Betäubungsmittel sind, in der Grössenordnung eines Monatsbedarfs in die Schweiz einführen.

  • Es ist nicht relevant, ob die Produkte in der Schweiz zugelassen sind oder nicht.
  • Es sind keine Arztzeugnisse oder andere Dokumente notwendig.
  • Die Menge des Monatsbedarfs entspricht der Verschreibung der Ärztin/des Arztes oder der Dosisempfehlung in der Packungsbeilage.
  • Die Einfuhr für Drittpersonen (auch Familienmitglieder) ist nicht erlaubt.

Betäubungsmittel

Es darf maximal die Menge betäubungsmittelhaltiger Medikamente in die Schweiz eingeführt werden, die der Behandlungsdauer von 30 Tagen entspricht.

Swissmedic empfiehlt, die Arzneimittel in der Originalverpackung mit sich zu führen (Handgepäck) und sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Die Bescheinigung erhalten Sie von der Stelle, von der Sie das Arzneimittel erhalten. Pro Arzneimittel braucht es eine Bescheinigung.

Vorlage Bescheinigung für Einreise aus einem Schengen-Land: 

Vorlage Bescheinigung für die Einreise aus einem Nicht-Schengen-Land: 

Länger als 30 Tage

Es gibt keine Möglichkeit, mehr als einen Monatsbedarf in die Schweiz einzuführen. Ausnahmen oder Sonderbewilligungen sind nicht möglich.

Sie bleiben länger als einen Monat in der Schweiz und benötigen rezeptpflichtige Medikamente? Swissmedic empfiehlt folgendes:

  • direkt mit einer Schweizer Apotheke mögliche Lösungen besprechen
  • sich die Medikamente bei einer Schweizer Ärztin / bei einem Schweizer Arzt in einem Gesundheitszentrum verschreiben lassen

Zugelassene Arzneimittel in der Schweiz

Listen mit zugelassenen Arzneimitteln:

Punkt 1: Humanarzneimittel
Punkt 3: Tierarzneimittel
Punkt 4.1 betäubungsmittelhaltige Arzneimittel

Abgabekategorien:
A und B:        rezeptpflichtig
D: in Drogerien und Apotheken ohne Rezept mit Fachberatung erhältlich
E: in Drogerien, Apotheken und Detailhandel frei erhältlich

Medizinprodukte

Privatpersonen dürfen CE-markierte Medizinprodukte (z.B. Blutzuckerteststreifen) für den persönlichen Gebrauch ohne Einschränkungen in die Schweiz einführen.

Reisen von der Schweiz ins Ausland

Ausserhalb der Schweiz gelten andere Bestimmungen. Für die Einfuhr von Medikamenten in fremde Länder können die betreffenden Botschaften Auskunft geben.