Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

Swissmedic – damit Sie Heilmitteln vertrauen können

Swissmedic ist die zentrale schweizerische Aufsichtsbehörde für Heilmittel. Basis für die Tätigkeit der Swissmedic ist das Heilmittelrecht. Als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Sitz in Bern ist sie in ihrer Organisation und Betriebsführung selbständig und verfügt über ein eigenes Budget.

Eingang am Hauptsitz des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic
Hauptsitz des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic in Bern

Die Finanzierung erfolgt mehrheitlich über Gebühren und zu einem kleineren Teil über Abgeltungen des Bundes für das Erbringen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Swissmedic ist dem Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert. Der Institutsrat vertritt als strategisches Organ die Interessen der Swissmedic gegenüber Departement und Bundesrat. Zudem genehmigt er das Budget, die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der Swissmedic.

In Übereinstimmung mit den Leitsätzen des Corporate Governance Berichts des Bundesrates, wird Swissmedic über strategische Ziele geführt. Der Institutsrat erarbeitet die strategischen Ziele nach den Vorgaben des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) und legt sie dem Bundesrat zur Genehmigung vor. Die strategischen Ziele basieren auf einer Umfeldanalyse, aus welcher der Institutsrat ein Entwicklungsszenario für die nächsten Jahre abgeleitet hat.

 

Aufgaben

Die Aufgaben von Swissmedic sind im HMG und in verschiedenen Verordnungen festgehalten. Sie alle fokussieren den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Unsere wichtigsten Stakeholder sind Patientinnen und Patienten, Medizinalpersonen, Politikerinnen und Politiker, die Medien, die Heilmittelindustrie sowie Behörden und Organisationen in der Schweiz und im Ausland.

Unser Kernauftrag umfasst zentrale Aufgaben für die Sicherheit der Heilmittel entlang ihres ganzen Lebenszyklus:

  • Bewilligung von klinischen Studien für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Betriebsbewilligungen für Herstellung von und Grosshandel mit Arzneimitteln
  • Zulassung von Arzneimitteln
  • Marktüberwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Qualitätsmängel, Vorkommnisse, illegaler Handel)
  • Inspektionen von Firmen und Akteuren im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Laboranalytische Prüfungen von zugelassenen oder illegal importierten Arzneimitteln
  • Strafverfolgung bei Verstössen gegen das Heilmittelrecht
  • Normensetzung
  • Information der Öffentlichkeit und der Stakeholder
  • Nationale und internationale Zusammenarbeit