Praxisänderung betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen

26.07.2011 - Das Institut verzichtet künftig darauf, von der Zulassungsinhaberin zu verlangen, dass die Fach- oder Patienteninformation in einem Gesamtwerk publiziert wird. Diese Praxisänderung folgt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes C-6885/2008 vom 17. Juni 2011, gemäss welchem die gesetzliche Grundlage, um eine solche Publikation zu verlangen, ungenügend sei, da damit zwingend ein Vertragabschluss mit einer Drittperson verbunden ist. Swissmedic empfiehlt jedoch auch weiterhin eine zumindest elektronische Publikation im Arzneimittelkompendium der Schweiz (http://www.documed.ch/) oder bei ywesee (http://swissmedinfo.oddb.org/).

Die Publikation der Arzneimittelinformation ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Anwendung von Arzneimitteln wichtig. Die Medizinal- und Fachpersonen benötigen einen schnellen Zugang zu Informationen über die von ihnen verschriebenen oder abgegebenen Arzneimittel oder über Arzneimittel, die von ihren Patienten bereits eingenommen werden. Der Nutzen eines vollständigen Verzeichnisses, das alle in der Schweiz zugelassenen Arzneimittelinformationen beinhaltet, ist offensichtlich und unbestritten. Deshalb prüft Swissmedic zurzeit alle möglichen Alternativen der Publikation von Arzneimittelinformationen.

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