Die zusätzlichen Informationen müssen in Bezug zur Sicherheit, Wirksamkeit und oder Qualität des Arzneimittels stehen, müssen medizinisch begründet und für die Anwenderin und den Anwender von Nutzen sein und entsprechend konzise und prägnant beschrieben sein.
Somit darf kein Launch-Material oder andere Werbetexte mit dem QR-Code verlinkt werden. Es darf keinen Verweis auf die Internetseite der Zulassungsinhaberin geben. Die Texte müssen mit der Fachinformation und der Patienteninformation bzw. der Packungsbeilage übereinstimmen. Die Informationen müssen sich auf das Wesentliche beschränken, Mehrfachnennungen und Wiederholungen, bzw. verschiedene Formulierungen der gleichen Information (Umformulierungen) sind nicht erwünscht.