01.03.2016 - Die Einstufung pflanzlicher Produkte, die oral an Tiere verabreicht werden, als Futtermittel oder als Tierarzneimittel geschieht in Zusammenarbeit zwischen Agroscope und Swissmedic. Dabei wird ein Produkt einzelfallweise und unter Berücksichtigung aller Merkmale (Zusammensetzung, Herstellung, Verwendungszweck, Anpreisung, Aufmachung, Kennzeichnung, Zieltierart[en]) beurteilt. Das alleinige Vorhandensein einer bestimmten Pflanze ist für die Einstufung nicht ausreichend. Diese Praxisänderung, die durch einen gerichtlichen Entscheid1 gestützt wird, hat zur Folge, dass die ehemalige „Pflanzenliste“ seit dem 1. Februar 2016 keine Funktion mehr hat und gelöscht wurde.
Mehr Informationen finden Sie im Dokument „Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Futtermittel oder als Tierarzneimittel“.
Die Merkblätter zur Einstufung von Produkten, die in der Imkerei angewendet werden, haben aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten regulären Zulassung verschiedener Arzneimittel für Bienen ihre Aktualität verloren und werden ebenfalls nicht mehr publiziert. Informationen zu dieser Thematik stellt u.a. die apiservice gmbh zur Verfügung.
Informationen zu allen in der Schweiz zugelassenen Tierarzneimitteln sind im Kompendium des Instituts für Veterinärpharmakologie und -toxikologie der Vetsuisse-Fakultät Zürich unter www.tierarzneimittel.ch zu finden.
1 BVGer-Urteil C-4612/2011 vom 29. Oktober 2013