Swissmedic hat die Wegleitung Packmittel Tierarzneimittel überarbeitet und in folgenden Kapiteln Anpassungen vorgenommen:
Die Wegleitung Packmittel Tierarzneimittel wurde überarbeitet
01.09.2024
Kapitel 6 und 9.10: | Ergänzung für Tierarzneimittel der Abgabekategorie E |
Kapitel 8: | Ergänzung für internationale Blister |
Kapitel 9.10: | Ergänzung betreffend Angabe der Kurzform des Anwendungsgebiets |
Kapitel 9.11: | Aufnahme Hinweise zur Umweltverträglichkeit |
Kapitel 11: | Ergänzung betreffend Verhältnis zur Gesamtgrösse der Piktogramme und aktualisierter Link auf die in der EU verwendeten Piktogramme |
Kapitel 12.1: | Aufnahme Immunologische Tierarzneimittel |
Kapitel 12.2: | Aufnahme Lösungsmittel |
Kapitel 12.3: | Präzisierung für nicht im Handel befindliche Packmittel bei Änderungsgesuchen |
Kapitel 13.2: | Ergänzung der Buchstaben g) Aufnahme Recyclingsymbol, o) Platzierung auf dem Blister, p) optische Änderung QR-Code und s) Nachvollzug bei Änderungen des Corporate Designs |
Kapitel 13.4: | Streichung und stattdessen Aufnahme in Kapitel 13.2 s) |
Die angepasste Wegleitung Packmittel Tierarzneimittel findet ab dem 1. September 2024 Anwendung.