HPC – NoroSeal ad us. vet., suspension intramammaire / OrbeSeal ad us. vet., Suspension in Injektoren / ShutOut, intramammäre Suspension für trockenzustellende Kühe / Ubroseal blue ad us. vet., intramammäre Suspension

Massnahmen zur Verhinderung von Rückstanden in Milch und Käse

09.12.2022

Aufgrund neuer Erkenntnisse (schwarze Flecken im Käse) wurde die Zulassung der erwähnten Präparate in folgenden Punkten angepasst:

Zusätzliche Warnhinweise (Rubrik 4.5 «Besondere Warnhinweise für die Anwendung» bzw. «Vorsichtsmassnahmen»):
Korrekte Handhabung bei der Verwendung und nach dem Abkalben

  • Es sollen keine Rückstände von Zitzenversieglern in die Melkanlage und in die Milch gelangen
  • Zitzenversiegler von Hand ausmelken und in den ersten 8 Tagen in separaten Melkkessel mit separatem Melkzeug melken
  • Saubere Filter im Melksystem können teilweise verhindern, dass Reste von Zitzenversieglern in die Leitungen gelangen. Die Melkanlage auf Rückstände kontrollieren
  • Bei sichtbaren Rückstanden im Melksystem entsprechende Teile der Melkanlage austauschen und das System manuell reinigen

Ergänzung der Rubrik 4.9 «Dosierung und Art der Anwendung» bzw. «Dosierung / Anwendung»

  • Zusätzliche Hinweise zur korrekten Handhabung der Injektoren
    • Injektoren zur Erleichterung der Applikation auf Raumtemperatur erwärmen
    • Nach dem Einbringen weder Zitze noch Euter massieren und keine weiteren Präparate ins Euter einbringen
    • Kühe sollten sich während 30 Minuten nach der Verabreichung nicht hinlegen
  • Zusätzlicher Absatz «Nach dem Abkalben»
    • Melkanlage darf NICHT zur Entfernung des Zitzenversieglers verwendet werden. Neugeborene Kälber dürfen erst saugen, wenn der Pfropf manuell entfernt wurde
    • Vor dem ersten Melkvorgang soll jedes Viertel 10-12 Mal ausgepresst werden
    • Nach den ersten Melkvorgängen Zitzengummi, Melkzeug, Filter und Reinigungsautomaten auf Rückstände prüfen
    • Das Inverkehrbringen von Milch in den ersten 8 Tagen nach dem Abkalben ist verboten (bereits erwähnt, neu hervorgehoben)

Die Texte der Arzneimittelinformationen werden mit einer Umsetzungsfrist angepasst.