In der Wegleitung wurde die Zuordnung von Schulungsmaterial gemäss letztgenehmigtem RMP präzisiert.
Schulungsunterlagen gemäss dem letztgenehmigten RMP gelten neu als «heilmittelrechtlich geforderte Informationen». Das Formular wurde entsprechend angepasst. Für weiteres Schulungsmaterial, welches als «zusätzliche Information» eingestuft wird, wurden die einzureichenden Materialien präzisiert.
Die angepassten Versionen der Wegleitung und des Formulars Mobile Technologien sind ab 1. Oktober 2023 gültig.