Die neue Wegleitung regelt die Verwendung von mobilen Technologien am Beispiel QR-Code auf Packmitteln und Arzneimittelinformationen. Der QR-Code kann mit den heilmittelrechtlichen Informationen und / oder zusätzlichen Informationen wie z.B. Schulungsfilmen verlinkt sein.
Anhand des QR-Codes soll der Zugang zu Informationen rund um die Anwendung eines Arzneimittels erleichtert werden und insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen. Auch die Bereitstellung von Informationen in zusätzlichen Sprachen wird mit dem QR-Code ermöglicht.
Die neue Wegleitung Mobile Technologien und das zugehörige Formular treten am 1. März 2023 in Kraft.