Kantonal bezugsberechtigte Medizinalpersonen und Betriebe


Information
Das Medizinalberuferegister MedReg und das Betrieberegister BetReg sind die verbindlichen Verzeichnisse aller Medizinalpersonen sowie der öffentlichen Apotheken, Krankenanstalten, wissenschaftlichen Institute und kantonalen Stellen, welche durch die kantonalen Behörden zum Bezug von Betäubungsmitteln berechtigt sind.
Als gesetzliche Grundlage für die Meldung und Aktualisierung der Daten durch die Kantone gilt Art. 75 BetmKV, für die Publikation der Daten Art. 66 BetmKV.

Bewilligungsinhaberinnen und Bewilligungsinhaber, welche die Bezugsberechtigung aufgrund der gesetzlichen Sorgfaltspflicht (nach BetmKV Art. 10 oder HMG Art. 28, AMBV Art. 15 mit Anhang 4) prüfen wollen, gehen wie folgt vor:

  • Einzelabfrage direkt auf der öffentlichen HealthReg-Plattform (Medizinalpersonen im MedReg und kantonal bewilligte Betriebe im BetReg) oder
  • Automatisierte Prüfung mittels technischer Schnittstellenanbindung

Kontakt für fachliche Fragen:       narcotics@swissmedic.ch
Kontakt für Fragen zu MedReg:    medreg@bag.admin.ch

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/narcotics/medreg-betriebemodul.html