MESA: Meldesammlung für kontrollierte Substanzen


Informationen

Inhaber einer Swissmedic Betriebsbewilligung für den Umgang mit kontrollierten Substanzen müssen ab 1. Januar 2013 alle Inland-Lieferungen der Verzeichnisse a und b im neuen System MESA melden.

Detailhandelsbetriebe (Inhaber einer kantonalen Bewilligung) sind seit 1. Juli 2011 nicht mehr meldepflichtig.

Retouren sind vom Grosshandel zu melden.

Kontakt

Swissmedic
Abteilung Betäubungsmittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz

+41 58 466 78 50

Letzte Änderung 12.03.2024

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