Informationen
Inhaber einer Swissmedic Betriebsbewilligung für den Umgang mit kontrollierten Substanzen müssen ab 1. Januar 2013 alle Inland-Lieferungen der Verzeichnisse a und b im neuen System MESA melden.
Detailhandelsbetriebe (Inhaber einer kantonalen Bewilligung) sind seit 1. Juli 2011 nicht mehr meldepflichtig.
Retouren sind vom Grosshandel zu melden.