Wer Arzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden. Ein Merkblatt und ein Formular konkretisieren diese Meldepflicht für Arzneimittel, geben praktische Hinweise und unterstützen die Meldung.
Human- und Tierarzneimittel
Das Formular zur Einreichung einer Meldung steht online zur Verfügung:
Kontakt
Nationale Kontaktstelle illegale Arzneimittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz
Meldungen bitte mit Formular
In dringenden Fällen zu Bürozeiten
erreichbar unter
+41 58 468 70 66
Ausserhalb der Bürozeiten nur in sehr dringenden Fällen
(nicht bedient zwischen 22.00 und 06.00 Uhr)
+41 58 462 07 27