Swissmedic Leitfaden Arzneimittel aus dem Internet

Was muss bei Bestellungen von Arzneimitteln über das Internet beachtet werden?

Ein Leitfaden zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Informationen über mögliche Risiken.

Im Internet finden sich unzählige Anbieter, welche mit dem Verkauf von Arzneimitteln werben. Auch die eigene Mailbox wird oft mit solchen Angeboten regelrecht überschwemmt. Erfahrungen haben aber gezeigt, dass Arzneimittel, welche per Internet bestellt werden, oft aus einer illegalen ausländischen Quelle stammen und die Qualität der Ware mangelhaft ist.

Swissmedic rät deshalb grundsätzlich vom Bezug von Arzneimitteln aus dem Internet ab.

Ausnahmen bilden selbstverständlich Schweizer Versandapotheken mit entsprechender kantonaler Bewilligung für den Versandhandel[1]. Hierbei muss beachtet werden, dass für jede Arzneimittelbestellung ein ärztliches Rezept vorgelegt werden muss.

 

[1] Gesetzliche Grundlage: Art. 27 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG; SR 812.21).

Letzte Änderung 17.06.2020

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