29.09.2015
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis sowie den italienischen Behörden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Mehrere Personen stehen unter Verdacht, gegen das Heilmittelgesetz verstossen zu haben.
Im Rahmen einer laufenden Untersuchung hat Swissmedic gestern Montag an sechs Standorten in der Deutschschweiz Hausdurchsuchungen vorgenommen. Die Aktion wurde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, den Kantonspolizeien Zürich, Thurgau und Aargau sowie den italienischen Behörden durchgeführt.
Drei Personen wurden vorläufig festgenommen. Sie stehen im Verdacht, illegal Arzneimittel hergestellt, in Verkehr gebracht und in der Schweiz und in Italien angewendet und damit die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gefährdet zu haben. Für die beschuldigten Personen gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung.
Für die fraglichen Produkte wurden Präparate aus Bestandteilen menschlicher Zellen (Zellextrakte) verwendet und als Arzneimittel eingesetzt.
Hintergrundinformationen
Produkte aus menschlichem und tierischem Gewebe, die keine lebenden Zellen enthalten, gelten als Arzneimittel und unterstehen dem Heilmittelgesetz. Die Herstellung und der Vertrieb solcher Präparate setzt eine Bewilligung von Swissmedic voraus. Dies gilt auch für deren Import, Grosshandel oder Export. Die Therapieformen mit nicht-lebenden Zellextrakten humanen oder tierischen Ursprungs sind nicht zu verwechseln mit den so genannten Frischzellentherapien: Die Verwendung lebender tierischer Zellen ist eine Xenotransplantation und unterliegt dem Transplantationsgesetz. Zelltherapieformen, bei denen Produkte aus Zellen, Geweben oder Organen (Transplantatprodukte) hergestellt oder bearbeitet werden, unterstehen dem Transplantationsgesetz und dem Heilmittelgesetz. |