Medienmitteilung
Bern, 18.06.2018
HIV-Tests zur Eigenanwendung, sogenannte HIV-Selbsttests, dürfen ab dem 19. Juni 2018 in der Schweiz verkauft werden. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat die Heilmittelbehörde Swissmedic die Abgabe solcher HIV-Selbsttests bewilligt. Es wird empfohlen, die Tests bei Abgabestellen wie Apotheken oder Drogerien zu beziehen, wo das Risiko für den Kauf einer Fälschung minim ist.
In der Schweiz durften HIV-Tests bisher nur in einem professionellen Umfeld, beispielsweise von einem Arzt oder in einem Spital, durchgeführt werden. In Zukunft kann jeder und jede, wie dies bereits in mehreren andern Ländern der Fall ist, mit einem sogenannten Selbsttest zuhause überprüfen, ob er oder sie sich möglicherweise mit HIV angesteckt hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG) erwarten, dass der einfachere Zugang zu HIV-Tests mehr Menschen dazu bewegen wird, eine allfällige HIV-Infektion abzuklären – im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der eigenen Gesundheit.
Nicht alle von HIV Betroffenen wissen, dass sie sich angesteckt haben und HIV-positiv sind. In der Schweiz sind dies nach Schätzungen rund ein Fünftel aller Infizierten. Erfahrungen in mehreren Ländern haben gezeigt, dass mit HIV-Selbsttests Menschen erreicht werden können, die sich sonst möglicherweise nicht testen lassen. Das BAG und die EKSG haben deshalb empfohlen, die Abgabe von HIV-Selbsttests in der Schweiz zu bewilligen und den Zugang zu solchen Tests möglichst niederschwellig zu gestalten. Swissmedic entspricht dieser Empfehlung und bewilligt die Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Konform sind HIV-Tests, die eine CE-Kennzeichnung auf der Packung und auf der Gebrauchsanweisung enthalten. Zudem muss vermerkt sein, dass der Test zur Eigenanwendung vorgesehen bzw. geeignet ist.
Zu jedem Selbsttest sind entsprechende Begleitinformationen abzugeben. Darin muss unter anderem erklärt werden, dass ein reaktives (positives) Testergebnis auf eine wahrscheinliche Ansteckung mit HIV hinweist. Betroffene werden angewiesen, sich so rasch wie möglich an einen Arzt oder eine Ärztin zu wenden und das Ergebnis aus dem Selbsttest mit einem Labortest überprüfen zu lassen.
HIV-Selbsttests werden in der Schweiz auch über Internet verfügbar sein. Das BAG und Swissmedic empfehlen jedoch, die Tests bei Abgabestellen wie Apotheken oder Drogerien zu beziehen, wo das Risiko für den Kauf einer Fälschung minim ist.
Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Gesundheit: Nationales Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS)
- Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG) zur Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung («HIV-Selbsttests») an das Publikum. Vgl. BAG Bulletin vom 18.06.2018 – www.bag.admin.ch/bag-bulletin
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