Auch für Natriumgehalte <1mmol (23 mg) ist ein Hinweis in den Arzneimittelinformationstexten erforderlich (vgl. den entsprechenden Eintrag im Anhang 3a AMZV). Da somit für jeglichen Gehalt an Natrium ein Warnhinweis erforderlich ist, gilt Natrium bei oraler und parenteraler Verabreichung unabhängig von der enthaltenen Menge immer als Hilfsstoff von besonderem Interesse, d.h. der Schwellenwert für Natrium liegt effektiv bei 0.
Daraus ergibt sich sowohl die quantitative Angabe in der Fachinformation als auch die qualitative Angabe auf den Packmitteln.