Die Vorlagen «Fachinformation Tierarzneimittel» und «Packungsbeilage Tierarzneimittel» wurden angepasst und sind ab dem 01.12.2022 gültig. Neu wird neben der männlichen Form immer auch die weibliche Form aufgeführt (Bsp. Tierarzt / Tierärztin). Bereits genehmigte Texte können durch die Zulassungsinhaberinnen bei sich bietender Gelegenheit in Eigenverantwortung ohne Meldung an Swissmedic anpasst werden.