In Einklang mit den Heilmittelverordnungen hat Swissmedic in den deutschen Versionen der Vorlagen «Fachinformation TAM» und «Packungsbeilage TAM» die Bezeichnung für herstellende bzw. zulassende Firmen vereinheitlicht.
In den genannten Dokumenten werden neu durchwegs die weiblichen Formen «Herstellerin» bzw. «Zulassungsinhaberin» verwendet. Bereits genehmigte Texte mit den männlichen Formen «Hersteller» und «Zulassungsinhaber» können durch die Zulassungsinhaberinnen bei sich bietender Gelegenheit in Eigenverantwortung ohne Meldung an Swissmedic anpasst werden.
Die angepassten Vorlagen sind ab 1. März 2022 gültig.