Produkte zur Anwendung am Tier mit einer Anpreisung oder Wirkung gegen Ektoparasiten/Schadorganismen (Insekten wie z. B. Flöhe, Läuse, Haarlinge, Mücken, Fliegen bzw. Spinnentiere wie z. B. Zecken und Milben), die mit Krankheitsbildern verbunden sein können, werden i. d. R. als zulassungspflichtige Tierarzneimittel eingestuft.
13.05.2019
Die Abgrenzungspraxis zur Einstufung topischer Präparate für Tiere mit dem Wirkstoff Permethrin wurde geändert:
In Zusammenarbeit mit den Beurteilungsstellen für Biozide (BAG, BAFU, SECO und BLV) wurde entschieden, dass diese Produkte in der Schweiz analog zur angepassten Auslegung in mehreren EU-Ländern künftig unter die Heilmittelgesetzgebung fallen und dementsprechend zulassungspflichtige Tierarzneimittel sind.
Eingeschlossen sind hierbei alle Darreichungsformen, d.h. auch permethrinhaltige Halsbänder, Ohrmarken und ähnliche Produkte, die längerfristig am Tier verbleiben.
Das gemeinsame Abgrenzungspapier "Produkte rund um das Tier - eine Übersicht" wurde entsprechend angepasst:
Zugehörige Dokumente
Ergänzende Informationen
Änderung Auslegungspraxis permethrinhaltiger topischer Insektizide
Siehe auch
Letzte Änderung 13.05.2019