Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, sogenannte Mutual Recognition Agreements (MRA), sind ein handelspolitisch bedeutsames, im Rahmen der WTO anerkanntes Instrument zur Beseitigung von technischen Handelshemmnissen im staatlich regulierten Bereich. Im Gegensatz zu den Vereinbarungen zum Informationstausch ermöglichen die MRAs den betroffenen Produkten in der Schweiz und im Gebiet der Vertragspartei einen möglichst ungehinderten Marktzugang.
Ein MRA erlaubt in denjenigen Produktbereichen, in welchen die anwendbare Gesetzgebung der Schweiz und der Vertragspartei als gleichwertig gelten, Konformitätsbewertungen durchzuführen und gegenseitig Konformitätsbewertungsstellen (KBS) nach den technischen Vorschriften der Vertragsparteien anzuerkennen, so dass Produkte ohne weitere Prüfung auf den Markt gebracht werden können.
Für die Arzneimittel, welche unter die unterzeichneten MRA fallen, erkennt jede Vertragspartei die Ergebnisse der von den zuständigen Inspektoraten der anderen Vertragspartei bei den Herstellern durchgeführten «GMP-Inspektionen» und die von den zuständigen Behörden der anderen Vertragspartei erteilten Herstellungsgenehmigungen an. Dazu gehört, dass jede Vertragspartei die Ergebnisse der von den zuständigen Inspektoraten der anderen Vertragspartei bei Herstellern in Drittländern durchgeführten Inspektionen anerkennt.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft ist die in der Schweiz federführende Stelle für diese Art von Abkommen.