Mikrobiologische Laboratorien

Einrichtungen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Erkennung oder zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten durchführen oder durchführen wollen, benötigen gestützt auf das Epidemiengesetz (SR 818.101) eine Betriebsbewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts.

Betroffen sind Einrichtungen, die

  • diagnostische und epidemiologische Untersuchungen (Patientendiagnostik) durchführen;
  • mikrobiologische Untersuchungen zum Ausschluss einer durch Blut, Blutprodukte oder Transplantate übertragbaren Krankheit vornehmen (Screening);
  • Untersuchungen zum Nachweis eines Krankheitserregers in Proben aus der Umwelt in Zusammenhang mit B-Ereignissen durchführen (Umweltanalytik).

Die Anforderungen der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien (SR 818.101.32) müssen erfüllt sein, um eine entsprechende Bewilligung zu erhalten.

Die Betriebsbewilligung als mikrobiologisches Laboratorium ist höchstens fünf Jahre gültig und das Gesuch um Erneuerung ist spätestens sechs Monate vor Bewilligungsablauf einzureichen.

Swissmedic kontrolliert periodisch, ob die bewilligten mikrobiologischen Laboratorien die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

Die Standortkantone werden über die Erteilung, die Erneuerung, die Sistierung, die Einschränkung oder den Entzug der Bewilligungen informiert, sowie über Inspektionen.

24.09.2024

Im folgenden Infoblatt werden die wichtigsten Vorgaben der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien (LabV, SR 818.101.32; Stand am: 01. September 2023), welche in Zusammenhang mit selbst-entwickelten Testverfahren oder mit durch Laboratorien modifizierten CE-IVD Analysensystemen stehen, zusammengefasst und erläutert.


01.07.2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen sind alle Laboratorien, die mikrobiologische Untersuchungen zur Erkennung oder zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten durchführen.
  • Die Regelung sieht für diese Laboratorien eine obligatorische Betriebsbewilligung von Swissmedic vor.
  • Bei erstmaligem Gesuch, muss bei Swissmedic ein vollständiges Gesuch mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht werden.
  • Änderungen der Bewilligung müssen bei Swissmedic mittels Gesuch zur Genehmigung beantragt werden.
  • Die Erneuerung der Bewilligungen muss sechs Monate vor deren Ablauf bei Swissmedic beantragt werden.
  • Formulare sind auf der Internetseite von Swissmedic bereitgestellt, sowie eine Wegleitung dazu.