Im Sinne einer Praxisvereinheitlichung wird Swissmedic künftig die beantragte und die zugelassene Indikation im Swiss Public Assessment Report einheitlich publizieren. Die Validität geltend gemachter Geheimhaltungsinteressen der Firmen wird Swissmedic gemäss den in der Wegleitung SwissPAR publizierten Kriterien prüfen.
01.07.2024
Swissmedic veröffentlicht im Swiss Public Assessment Report (SwissPAR) die beantragte und die zugelassen Indikation. Die Gesuchstellerin kann bei Swissmedic beantragen, von der Publikation der beantragten Indikation insoweit abzusehen, als begründete Geheimhaltungsinteressen entgegen stehen. Swissmedic hat diese bislang nicht immer stringent auf ihre Validität geprüft. Swissmedic vereinheitlicht seine Praxis und wird Anträge um Geheimhaltung beantragter Indikation zukünftig konsequent gemäss den in der Wegleitung SwissPAR publizierten Kriterien (Kapitel «Commercially Confidential Information CCI») prüfen und darüber entscheiden.
Im Zuge der Praxisvereinheitlichung wurden in der Wegleitung SwissPAR redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die neue Praxis und die angepasste Wegleitung SwissPAR treten am 01.07.2024 in Kraft.