GCP-/GVP-Inspektionen – Massnahmenplan (CAPA Plan)

Der Adressat der Inspektion wird mit Erhalt des Inspektionsberichtes aufgefordert, innerhalb von vier Wochen Massnahmen vorzuschlagen mit welchen die Inspektionsbefunde adressiert werden.

In diesem Dokument (als Massnahmenplan oder CAPA-Plan bezeichnet) sind korrektive Massnahmen (sie sollen geeignet sein die identifizierten Mängel zu beheben) von präventiven Massnahmen (mit welchen ein Wiederauftreten der identifizierten Mängel verhindert werden soll) zu unterscheiden.

Aus den vorgeschlagenen präventiven Massnahmen soll zudem hervorgehen, dass sie die zugrundeliegende Ursache (Root-Cause) für den jeweiligen Mangel adressieren.

Anforderungen an einen Massnahmenplan (CAPA)

  • Paginiert, datiert, versioniert und vom Adressat der Inspektion unterschrieben
  • Auf einer Ursachenanalyse (Root-Cause) basierend
  • Beschreibung korrektiver und präventiver Massnahmen. Sofern für einen Befund keine korrektiven und/oder präventiven Massnahmen vorgeschlagen werden, muss dies begründet werden
  • Für den Abschluss jeder einzelnen Massnahme ist eine Frist (Datum) sowie eine verantwortliche Person/Funktion zu nennen.

 

Letzte Änderung 18.10.2018

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