Allgemeine Fragen im Bereich Strafrecht
E-Mail-Adresse für allgemeine Anfragen: strafrecht@swissmedic.ch
Strafanzeige erstatten
Jede Person ist berechtigt, Straftaten bei einer Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen.
Straftaten wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz können bei Swissmedic (Abteilung Strafrecht) oder einer Polizeidienststelle gemeldet werden (Art. 19 Abs. 1 VStrR; SR 313.0).
Eine Strafanzeige kann per Post (siehe Anschrift rechts) oder per Mail (strafrecht@swissmedic.ch) an Swissmedic gerichtet werden und sollte folgendes enthalten:
- Chronologische Darstellung des massgeblichen Sachverhaltes.
Es ist nicht Sache der Strafverfolgungsbehörden, in ihr unterbreiteten Akten nach strafbarem Verhalten zu forschen. - Konkrete Darlegung, wer sich wann, wo und wie strafbar verhalten haben soll.
- Vollständige Bezeichnung und – soweit vorhanden – Beilegung der vorhandenen Beweismittel (im Original oder in Fotokopie).
- Beilage allfällig bereits im gleichen Zusammenhang ergangener Korrespondenz.
- Nennung von Zeugen, soweit vorhanden und bekannt (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer).