Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte der Klasse I und unterliegen als solche der Aufsicht von Swissmedic. Im Rahmen der vorbeugenden Marktüberwachung erinnerte Swissmedic im September 2020 die 20 umsatzstärksten Schweizer Detailhändler an die gesetzlichen Bestimmungen bei der Abgabe von medizinischen Gesichtsmasken an das Publikum. Berücksichtigt wurden dabei neben dem stationären Handel auch zahlreiche Webshops.
Parallel dazu informierte Swissmedic weitere externe Stakeholder - unter anderem nationale Fachverbände - mittels einem separaten Informationsblatt über die gesetzlichen Bestimmungen bei der Abgabe von medizinischen Gesichtsmasken. Das Anschreiben an die Detailhändler finden sie hier: