01.01.2016 - Seit Mai 2014 scannt Swissmedic bei reinen Papiereinreichungen alle Gesuchsunterlagen ein, damit sie für die interne Bearbeitung digital verwendet werden können. Diese Massnahme unterstützt die effiziente Bearbeitung der Gesuche. Vom Scanning ausgenommen sind Gesuche, die in den Formaten eCTD oder eDok eingereicht werden, da diese bereits digital vorliegen.
Die Anforderungen an Einreichungen im eDok-Format (Papieroriginal ohne Deckblätter plus elektronische Kopie) und im eCTD-Format (Modul 1 als Papieroriginal plus eCTD) bleiben bis auf Weiteres unverändert bestehen.
An dieser Stelle möchte Swissmedic erneut bekräftigen, dass eCTD das bevorzugte Format für die Einreichung von Zulassungsgesuchen darstellt. Firmen sollten, wenn immer möglich, zu Gunsten von eCTD auf die Einreichung von Gesuchen im Papier- oder eDok-Format verzichten.